"Unter der Harrbruck" - Bebauungsplan Nr.20,
Allersberg
Planung | Hennig, Schmidt, | Fläche | 9,0 ha (gesamt) |
Guggenberger (HSG) | 6,2 ha (Privatanteil) | ||
Grünordnung | LAB Detlef Paul, Schwabach | WE | 86 Häuser |
Jahr | 1997 | 51 Wohnungen |
Die steigende Nachfrage nach Wohnraum ist Anlaß, geeignete Flächen als
Wohnbauland bereitzustellen. Die Bestrebungen zu einem
sparsamen Umgang mit Grund und Boden ist durch eine, im Vergleich zu anderen
Gebieten verdichtete Bauweise Rechnung getragen. Um eine möglichst
hohe Ausnutzung der Grundstücksflächen zu erreichen, sind die
Erschließungsflächen für den KFZ-Verkehr minimiert.
Diese Maßnahme dient außerdem der Erhaltung der Wohnruhe in dem Gebiet.
Durch die Mischung unterscheidlicher Wohnformen wird ein differenziertes
Angebot für verschiedene Nutzungsansprüche geschaffen, um eine
Einförmigkeit in sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht zu vermeiden.
Die Bebauung soll sich in die vorhandene Typografie einfügen und einen
landschaftsgerechten Ortsrand ausbilden. Sie stellt einen Abschluß
der Bebauung in Richtung Norden zum Bannwald dar. Vorhandene Bezüge, wie
z.B. Wegeverbindungen sollen aufgenommen, und an das zukünftig geplante
Rad- und Fußwegenetz der Marktgemeinde Allersberg angebunden werden.
Die Bebauung orientiert sich in ihrer Ausrichtung aufgrund der Hanglagen am Verlauf
der Höhenlinien. Der westliche Teilbereich des Baugebiets ist daher nach
Süden, der östliche entsprechend dem Verschwenken der Höhenlinien
nach Südosten orientiert.
Durch das Verschwengen der Höhenlinien zwischen den beiden Gebieten entstehende
Fläche wird als öffentlicher Grünzug festgesetzt.
Der stadträumlichen Gliederung des Baugebietes dient der etwa mittig in
Nord-Süd-Richtung verlaufende geplante Grünzug. Im Süden
weitet er sich aus und nimmt öffentliche Zonen, wie einen Kinderspielplatz,
eine kleine Marktfläche und den Regenwassersammler auf. Dadurch wird ein
Übergang zum südlich anschließenden Sport- und Freizeitgelände
erreicht.
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