Palliativstation / stationäres Hospiz, 5.BA,

Bayreuth

 

Planung Guggenberger + Schmidt (Entwurfspl.) NF 1.800 m²
Baujahr 2001 GF 3.480 m²
Bauherr

Krankenhauszweckverband Bayreuth

BRI 12.600 m³
Typ Krankenhausbau    

 

Durch die großzügige Spende ei­nes Bay­reuther Bürgers wurde der Hospiz­verein Bay­reuth in die Lage ver­setzt, sein ge­plantes Vor­haben zu reali­sieren.

Um eine opti­male Ver­sorgung in allen Be­reichen (Medizin, Bet­ten, Küche usw.) zu ge­währ­leisten, wurde die Ko­operation mit dem Klini­kum Bay­reuth gewählt. Die Klinik stellte das Grund­stück zur Ver­fügung und trat schließlich auch als Bau­herr der Maßnahme auf, da zusätzlich zum Hospiz auch Ein­rich­tungen der Kli­nik in den Bau­körper inte­griert wur­den.

Die Er­schließung des Bau­werks war inso­fern auf­wendig, als nicht nur der An­schluß des Ge­bäudes ans Kli­nikum, son­dern auch die künftige Er­schließung der ge­samten östlichen Er­weiterungs­fläche des Kli­nikums gelöst wer­den mußte.

Gewählt wur­de eine Kom­bi­nation aus Gang, Brücke und Treppen­haus mit Auf­zug, womit alle drei Ge­schosse des Neu­baus barriere­frei mit dem Kli­nikum ver­bunden sind. (Ver­bindungs­bau­werk: Planung Arch. Prof. Haid + Partner, Nürnberg).

Das Gebäude ist als drei­geschoßiger linearer Bau­körper kon­zipiert, in Ver­längerung der Haupt­achse des Kli­nikums und aus­ge­richtet parallel zur Nei­gung des Hang­geländes. Das Hospiz be­findet sich im mit­tleren Ge­schoß, das, durch die Hang­lage be­dingt, nach Nor­den eben­erdig ist. Nach Süden hin sind dem Hospiz Ter­ras­sen vor­ge­lagert. Die Hospiz­zimmer sind als Ein­zel­zimmer mit Naß­zellen geplant. Auf wohn­liche Atmos­phäre wurde bei Planung und Ein­rich­tung be­sonderer Wert ge­legt.

Zu­sätzlich zum Wohn- und Pflege­bereich des Hos­pizes gibt es einen Bau­teil für den Hospiz­verein mit Büro-, Aufent­halts-, und Schulungs­räumen. Im ersten Ober­ge­schoß sind Räume der Klinik­ver­waltung unter­ge­bracht. Die Nutzung des Unter­geschosses war zum Zeit­punkt der Eröffnung des Hospizes noch nicht end­gültig fest­gelegt.

 

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